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   OVG Niedersachsen, 21.04.1995 - 7 M 1977/95   

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https://dejure.org/1995,14588
OVG Niedersachsen, 21.04.1995 - 7 M 1977/95 (https://dejure.org/1995,14588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.1995 - 7 M 1977/95 (https://dejure.org/1995,14588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 1995 - 7 M 1977/95 (https://dejure.org/1995,14588)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG; § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG
    Atomrecht; Aufbewahrungsgenehmigung; Erteilung; Drittschützende Wirkung; Abweichung von Arbeitsanweisungen; Vorsorgegebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Atomrecht; Aufbewahrungsgenehmigung; Erteilung; Drittschützende Wirkung; Abweichung von Arbeitsanweisungen; Vorsorgegebot

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 K 4357/95

    Aufbewahrungsgenehmigung; Aufsicht; Überwachungsbereich; Direktstrahlung

    Durch die Ereignisse bei der Beladung eines Castor-Behälters im Kernkraftwerk Philippsburg im Juni 1994, mit denen sich der Senat u.a. in seinem Beschluß vom 21. April 1995 - 7 M 1977/95 - befaßt hat, wird diese Einschätzung nicht in Frage gestellt.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.1998 - 7 O 5802/97

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans - Kosten

    In Übereinstimmung mit dem 3. Senat dieses Gerichts (Beschluß vom 21.4.1972 - 3 B 16/72 -, NJW 1972, 2015 = MDR 1973, 257) und dem Hess. VGH (Beschluß vom 21.1.1988, DÖV 1988, 524 - Ls - ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 8 zu § 165; Happ, in Eyermann, VwGO, 10. Aufl., Rdnr. 4 zu § 165; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 12. Aufl., Rdnr. 18 zu § 165; a. A. z. B. OVG Münster, Beschl. v. 27.12.1965, NJW 1966, 2425) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß neben den Beteiligten auch deren Prozeßbevollmächtigte Rechtsbehelfe gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß oder gegen die auf eine Erinnerung ergangene gerichtliche Entscheidung einlegen können, wenn darin eine von ihnen beanspruchte Gebühr ganz oder teilweise abgesetzt worden ist (u. a. Beschl. v. 27.6.1990 - 7 O 22/90 - v. 26.1.1993 - 7 O 6439/92 - v . 14.8.1995 - 7 M 1977/95 -).
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